Diese Kategorie umfasst Großfeuerwerk der Kategorie F4, das ausschließlich für die Verwendung durch professionelle Feuerwerker bestimmt ist. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper mit hoher Gefahr, die nur von Personen mit spezieller Fachkenntnis und der nötigen behördlichen Erlaubnis abgebrannt werden dürfen.
Rechtlicher Hinweis:
F4-Feuerwerk darf in Deutschland ausschließlich von Pyrotechnikern
mit Fachkunde und entsprechender behördlicher Erlaubnis
(nach §20 oder §27 des Sprengstoffgesetzes) verwendet werden.
Die Abgabe erfolgt nur an berechtigte Personen.